Endet am 24. November 2024 14:00
Während der Pfarrgemeinderat für die pastoralen Belange unserer Pfarrgemeinde zuständig ist, sind die Kirchenverwaltungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten verantwortlich. Hierzu zählen die Haushaltsführung, die Sorge für kirchliche Gebäude mit Bau- und Reparaturmaßnahmen und Beschäftigung der Mitarbeiter der Kirchengemeinden. Genauere Informationen können Sie im Steckbriefinterview mit dem Kirchenpfleger von St. Laurentius nachlesen (Artikel Neues im Blick. Juni/Juli 2024).
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Wahl findet wie die Pfarrgemeinderatswahl als allgemeine Briefwahl statt. Alle Wahlberechtigten bekommen Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag nach Hause ausgetragen. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum 24.11.2024, 14.00 Uhr, beim zuständigen Pfarrbüro eingehen.