„Gemeinsam gestalten gefällt mir“, so lautet das Motto der katholischen Pfarrgemeinderatswahl 2026, die am 1. März 2026 in allen bayerischen (Erz-)Diözesen stattfindet - auch bei uns!
Die Wahl wird in Lengfeld wieder per allgemeiner Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten bis zum 10. Februar 2026 zugestellt. Wahlberichtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken ab 14 Jahren, die in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder mit Nebenwohnsitz das Wahlrecht beantragt haben.
Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 10. Februar keine Wahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte baldmöglichst beim Wahlausschuss.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich auf dem Infoflyer vor, der HIER aufgerufen werden kann.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und senden die ausgefüllten Unterlagen so rechtzeitig zurück, dass diese spätestens am 1. März um 13.30 Uhr bei der auf dem grauen Antwort-Umschlag angegebenen Adresse eingehen. Später ankommende Wahlbriefe sind ungültig! Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post zurücksenden wollen, beachten Sie bitte, dass die Unterlagen dann auch zu o. g. Zeitpunkt durch den Briefzusteller zugestellt sein müssen. Die Wahlbriefe werden nicht kostenfrei befördert und müssen ausreichend frankiert werden. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, legen Sie bitte die Unterlagen nach den beigelegten Hinweisen korrekt in die Briefwahlumschläge und kleben Sie auch alle Umschläge zu.
Wir suchen Wahlhelfer für das Auszählen am Wahltag, 01.03.2026, ab 14.00 Uhr im ÖZ. Bitte melden Sie sich beim Wahlausschuss, wenn Sie mithelfen können. Herzlichen Dank im Voraus.
Es werden zehn Pfarrgemeinderatsmitglieder gewählt. Auf dem Stimmzettel können daher bis zu zehn Stimmen vergeben werden. Da nur acht Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden konnten, können auf dem Stimmzettel weitere Personen ergänzt werden (Persönlichkeitswahl). Die ergänzten Personen müssen in unserer Pfarrgemeinde das passive Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat besitzen. Bitte überlegen Sie hierzu, wer neben den acht aufgestellten Kandidaten beispielsweise aus Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Bekanntenkreis aus Ihrer Sicht als PGR-Mitglied geeignet ist.
Bitte beachten Sie zum Ausfüllen des Stimmzettels folgendes: Die acht aufgestellten Kandidaten sind auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Diejenigen von den acht Kandidaten, die Sie wählen wollen, müssen Sie auf dem Stimmzettel ankreuzen.
Die Gesamtanzahl der vergebenen Stimmen ist die Summe aus den angekreuzten aufgestellten Kandidaten und der Anzahl der ergänzten Personen. Diese Gesamtzahl darf zehn Stimmen nicht überschreiten.
Beispiele:
- Es sind ein bis acht aufgestellte Kandidaten angekreuzt und keine weiteren Personen ergänzt. Es sind eine bis acht Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist gültig.
- Es sind vier der acht aufgestellten Kandidaten angekreuzt und zwei weitere Personen ergänzt. Insgesamt sind sechs Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist gültig.
- Es sind sechs der acht aufgestellten Kandidaten angekreuzt und vier weitere Personen ergänzt. Insgesamt sind alle zehn Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist gültig.
- Es sind alle acht aufgestellten Kandidaten angekreuzt und zwei weitere Personen ergänzt. Insgesamt sind alle zehn Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist gültig.
- Es sind sieben der acht aufgestellten Kandidaten angekreuzt und vier weitere Personen ergänzt. Insgesamt sind elf Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist ungültig, weil mehr als zehn Stimmen vergeben wurden.
- Es kein aufgestellter Kandidat angekreuzt und zehn weitere Personen sind ergänzt. Insgesamt sind alle zehn Stimmen vergeben, der Stimmzettel ist gültig.
Bei Fragen zur PGR-Wahl können Sie sich gerne an Niko Spitznagel (E-Mail: pgr-wahl@niko-spitznagel.de) wenden!
Danke, dass Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen!

