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Vielleicht haben Sie ihn beim Stöbern schon entdeckt: Auf unserer neuen Homepage gibt es unter dem Menu-Punkt „Aktuelles“ einen Unterpunkt mit dem Titel „Zur Diskussion“. Diese Rubrik will bewusst zum Austausch über aktuelle Themen anregen. Dazu will das Redaktionsteam von „Kirche in Lengfeld“ heute ermutigen. Momentan stehen drei Themen im Ring:

In „Sonntag - Gottesdienst – Gemeinde“ gehen vier Gemeindemitglieder der Frage nach, wozu die sonntägliche Versammlung dient und was ihnen selbst Gemeinde bedeutet.

In „Geliebtes Amazonien“ kommentiert Dr. Jochen Scheidemantel das nachsynodale apostolische Schreiben „Querida Amazonia“, das hierzulande mit hohen Erwartungen in Bezug auf grundlegende kirchliche Reformen verknüpft wurde. Dabei fragt sich der Autor, was er selbst aus diesen Texten liest und lernt.

Ein drittes Diskussionsthema widmet sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, mit der der § 217 StGB und damit das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für nichtig erklärt und der Rechtszustand vor Herbst 2015 wiederhergestellt wurde. Die damalige Regelung, in der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wurde, habe mehr schädliche als nützliche Wirkungen entfaltet, meint Dr. Jochen Scheidemantel, selbst Arzt und aktives Vorstandsmitglied des „Ethiknetz Mainfranken e.V.“: „Die Ärzteschaft, auch Palliativmediziner, fühlten sich massiv verunsichert und viele standen nicht mehr als Gesprächspartner für Patienten mit Todessehnsüchten zur Verfügung. Viele Gemütskranken behalfen sich mit teils drastischen Selbsttötungsmethoden, die die Hinterbliebenen traumatisiert zurückließen.“ Noch am Tag der Entscheidung haben die Vorsitzenden von EKD und Deutscher Bischofskonferenz eine „Gemeinsame Erklärung“ veröffentlicht, in der sie ihrer „großen Sorge“ Ausdruck verleihen. „Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, heißt es da: „Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.“

Was halten Sie von dieser Entscheidung? Befürworten Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder teilen Sie die Sorge der Bischöfe? Wir freuen uns auf Ihren Diskussionsbeitrag zu diesem oder einem der anderen Themen, den wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – gerne auf unserer Homepage veröffentlichen. Wenn Sie mögen, können Sie gerne auch ein neues Thema anregen und dieses mit einem eigenen Beitrag beginnen. Diskutieren Sie mit – denn Austausch bereichert und weitet den Horizont!

Anja Legge

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