Als ich ein Kind war, bekam ich eines Tages vom Vater im Auftrag der Mutter den Hosenboden versohlt, weil ich heimlich geraucht hatte und erwischt worden war. Das tat nicht weh, weil zu spüren war, dass sie es eigentlich nicht wirklich ernst meinten. Das sah die Pädagogik der Zeit so vor. So ähnlich fühlte ich mich als wir im Ökumenischen Zentrum vor etlichen Jahren den Antrag stellten, einen zweiten Ökumenischen Gottesdienst an einem Zweiten Feiertag in demselben Jahr feiern zu dürfen, der natürlich prompt vom amtierenden GV abgelehnt wurde / abgelehnt werden musste? „Der Sonntag-Vormittag muss der katholischen Eucharistiefeier vorbehalten bleiben" und "ökumenische Gottesdienst dürfen da nicht zur Gewohnheit werden“, hieß die offizielle Begründung unter Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss der Bischofskonferenz. Es gab einen öffentlichen Auftrieb, der Ökumeniker von Rang und Namen zu einem Protestgottesdienst nach Lengfeld führte. Generalvikar Hillenbrand stellte sich mit seiner Entscheidung einer Diskussion im Pfarrsaal und trat einige Jahre später zum 30jährigen ÖZ-Jubiläum unter dem Beifall der Festversammlung als Mitglied dem „Freundeskreis des Ökumenischen Zentrums in Lengfeld e. V.“ bei. So vermissen wir ihn nun als Mitglied und Mentor.
Einem Kind das Rauchen zu verbieten und dieses Verbot zu überwachen, ist durchaus sinnvoll. Erwachsenen Glaubenden die Zeit für ein gemeinsames Christusgedächtnis einzuschränken, damit dies nicht zur Gewohnheit wird, ist …? Karl Hillenbrand hat das wohl gespürt. Leider hat diese Festlegung der Bischofskonferenz ihn überlebt. Es wird Zeit, sie auch ihm zu Ehren nun posthum abzuschaffen. Das wäre wohl ganz in seinem Sinne.
Josef Theo Kellerhaus