Durch Änderungen in der Vergütung von Kirchenmusikerinnen und -musikern, zu denen auch Chorleiter gehören, müssen Kirchenstiftungen für ihre Chorleiter seit 2019 zusätzlich zum Honorar für Ihre Tätigkeit auch die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie die tarifvertraglichen Leistungen zahlen. Diese Umstellung führt in unserem Fall zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 2.000 Euro, die wir für die Chorarbeit aufbringen müssen.
Die Kirchenverwaltung St. Laurentius ist sich bewusst, welche Bereicherung der Kirchenchor für unser Pfarreileben ist und die Liturgie durch die Auftritte bereichert wird. Daher wollen wir, trotz des bereits engen finanziellen Spielraums, versuchen, die Mehrkosten zu bewältigen. Unser Kirchenchor ist aus unserer Pfarrei nicht wegzudenken. Wir freuen uns über jede Sängerin und jeden Sänger, der mit Freude am Singen uns erfreut und unser Singen und Loben Gottes mitträgt. Dieses Engagement und die Freude am Musizieren gilt es zu bewahren, so gut es geht. In diesem Zusammenhang wollen wir unserem Chorleiter Herrn Bernhard Seelbach ganz herzlich danken, dass er gerne bereit ist, weiterhin im ÖZ und zusammen mit dem Kirchenchor auch darüber hinaus für unsere Pfarrei tätig zu sein.
Um einen Teil der Mehrkosten zu decken, hat sich die Kirchenverwaltung dazu entschlossen, die Kollekte vom zweiten Fastensonntag (8. März) speziell für die Aufwendungen des Chores zu verwenden. Zusätzlich bitten wir auch Sie herzlich um Ihre finanzielle Unterstützung, um die anfallenden Kosten für unsere Chorarbeit im ÖZ tragen zu können.
Spendenkonto
Empfänger: Kath. Kirchenstiftung St. Laurentius
IBAN DE78 7909 0000 0006 7152 90
Zweck: Kirchenchor
Im Namen der Kirchenverwaltung St. Laurentius bedanken wir uns herzlich!
Andreas Hornung Harald Fritsch
Kirchenpfleger Pfarrer